Windpark Bad Hönningen



Projektentwicklung Windpark, Stand

Der Windpark ist noch nicht genehmigt. Die Planung sieht derzeit bis zu acht WEA vor, davon sechs im Stadtwald und zwei im Bereich Homborn. In den öffentlich bekannten Unterlagen wird mit Anlagen um 245 m Gesamthöhe gearbeitet; endgültige Standorte, Zahl und Anlagentyp sind laut veröffentlichtem Stand noch nicht abschließend festgelegt. Der entscheidende politische Schritt ist dagegen erfolgt: Der Stadtrat Bad Hönningen hat im März 2026 dem Flächenpachtvertrag mit der BMR-Süwag-Projektentwicklungsgesellschaft zugestimmt - unterzeichnet wurde dieser nach der Bürgermeisterwahl von dem Übergangs-Bürgermeister Werner Lahme (CDU), vor der Vereidigung von Mark Geimer (parteilos). Das Projekt wird seitdem weiterentwickelt.

Aktuell laufen damit weiterhin Projektierung und Standort-/Gutachtenarbeit. Die Stadt beschreibt selbst, dass für die konkrete Planung unter anderem Windmessungen und abschließende Gutachten erforderlich sind. Das landesweite Flächenportal ersetzt ausdrücklich weder die konkrete Planung noch die Entscheidung der Genehmigungsbehörde.

Wichtig: Derzeit gibt es keine veröffentlichte Bekanntmachung eines bereits laufenden förmlichen BImSchG-Genehmigungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung der vollständigen Antragsunterlagen beim Kreis Neuwied. Die öffentlich auffindbaren Informationen sprechen vielmehr weiterhin für die Phase vor dieser eigentlichen Offenlage.


Was kann der Bürger jetzt tun?

Aktuell, also noch vor der förmlichen Offenlage, kann ein normaler Bürger durchaus etwas tun. Rechtlich besonders wichtig wird aber die spätere Auslegung des Genehmigungsantrags.

1. Jetzt Informationen sammeln und dokumentieren. Standorte, Abstände, Höhen, Sichtbeziehungen, Wohngebietseinstufung, vorhandene Lärmquellen, Natur-/Artenschutz, Landschaftsbild usw. Die Stadt bestätigt selbst, dass im Genehmigungsverfahren unter anderem Schall- und Schattenprognosen sowie Untersuchungen zu Natur und Arten erforderlich werden.

2. Behörden und Stadt schon jetzt konkret anschreiben. Man kann Fragen stellen, vorhandene Unterlagen anfordern und auf konkrete örtliche Besonderheiten hinweisen. Das ersetzt aber die spätere förmliche Einwendung nicht.

3. Die öffentliche Bekanntmachung des Kreises Neuwied beobachten. Sobald das BImSchG-Verfahren öffentlich bekannt gemacht wird, werden Antrag und relevante Unterlagen online zugänglich gemacht. Genau dann sollte man die Unterlagen herunterladen und systematisch prüfen.

4. Eine substanzielle Einwendung einreichen. Das ist der entscheidende Schritt. Nicht bloß „Ich bin gegen Windräder“, sondern beispielsweise: konkrete Fehler oder Annahmen im Schallgutachten, Schattenwurf am eigenen Grundstück, fehlerhafte Gebietseinstufung, kumulative Belastungen, Artenschutz, konkrete Sicht-/Landschaftsauswirkungen oder andere eigene Belange. § 10 BImSchG sieht ausdrücklich schriftliche oder elektronische Einwendungen vor.

5. Frist unbedingt beachten. Nach derzeitiger Rechtslage läuft die Einwendungsfrist grundsätzlich bis zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegung; für bestimmte Verfahren gelten Besonderheiten. Maßgeblich wird deshalb die konkrete Bekanntmachung des Kreises sein. Danach sind Einwendungen für das Genehmigungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht um besondere privatrechtliche Titel geht.

Bürger können den Kreis schon jetzt anschreiben und ausdrücklich darum bitten, bei Beginn des Genehmigungsverfahrens bzw. der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert zu werden. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Kreisverwaltung jeden Interessenten individuell per E-Mail erinnert, bietet § 10 BImSchG allerdings nicht. Verlassen sollte man sich darauf also nicht.

Der Kreis muss ein öffentliches Verfahren nach Vollständigkeit der Unterlagen insbesondere im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf seiner Internetseite bekannt machen. Beim Kreis Neuwied werden öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich zusätzlich im Internet veröffentlicht; als Zeitung nennt die Hauptsatzung die Rhein-Zeitung, Ausgabe A. Die relevante Webseite des Kreises ist: Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Neuwied

Bei einem UVP-pflichtigen Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) kommen weitere Veröffentlichungspflichten hinzu; solche Verfahren sind insbesondere auch über das UVP-Portal auffindbar. Die Entscheidung, ob solch eine Pflicht vorliegt, trifft die SGD Nord mit der Durchführung der UVP-Vorprüfung, veröffentlicht im UVP-Portal (Link: UVP-Portal). Wenn eine UVP durchgeführt wird, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung umfangreicher. Es werden insbesondere UVP-Bericht und entscheidungserhebliche Umweltunterlagen zugänglich gemacht, und die Öffentlichkeit kann hierzu Stellung nehmen bzw. Einwendungen erheben.

Man kann deshalb durchaus eine kurze Mail an die Kreisverwaltung schicken: „Ich bitte darum, meine E-Mail-Adresse in einen etwa vorhandenen Informationsverteiler aufzunehmen und mich über die öffentliche Bekanntmachung bzw. Auslegung eines Genehmigungsantrags für die geplanten Windenergieanlagen im Stadtwald Bad Hönningen/Homborn zu informieren.“ Email-Adresse: poststelle@kreis-neuwied.de
Das ist eine Bitte, keine verlässliche Fristsicherung.

Was eine substanzielle Einwendung praktisch bedeutet
Entscheidend ist: Erst die ausgelegten Unterlagen zeigen, welche Einwendungen tatsächlich tragen. Die folgenden Texte sind deshalb keine Behauptungen, dass diese Fehler vorliegen, sondern Muster dafür, wie ein Bürger einen nach Prüfung der Unterlagen festgestellten Punkt konkret vorbringen könnte. Klicken Sie hier für Beispiele


Impressum

Windpark Bad Hönningen

Ziel dieser Seite

Der geplante Windpark in Bad Hönningen ist ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Dabei stehen unterschiedliche Aspekte im Raum: Fragen zur Energieversorgung und Klimapolitik ebenso wie Auswirkungen auf Landschaft, Natur, Lebensqualität und wirtschaftliche Faktoren. Häufig entsteht in solchen Diskussionen ein Spannungsfeld zwischen Befürwortung und Ablehnung, das es erschwert, sich ein objektives Bild zu verschaffen.

Diese Webseite verfolgt bewusst einen anderen Ansatz. Ziel ist es nicht, für oder gegen den Windpark Stellung zu beziehen oder Meinungen zu beeinflussen. Stattdessen stellt sie eine sachliche und nachvollziehbare Informationsgrundlage zur Verfügung. Alle relevanten Argumente, sowohl Vorteile als auch mögliche Nachteile, werden strukturiert dargestellt und eingeordnet. Grundlage sind öffentlich zugängliche Informationen, technische Daten sowie nachvollziehbare Berechnungen und Visualisierungen.

Ein besonderer Bestandteil dieser Aufbereitung sind realitätsnahe Visualisierungen, die mit Hilfe von 3D-Software erstellt wurden. Diese zeigen die geplanten Anlagen aus konkreten Blickwinkeln in der Umgebung von Bad Hönningen. Ziel ist es, eine möglichst realistische Einschätzung der tatsächlichen Sichtbarkeit und Wirkung zu ermöglichen. Die Darstellungen wurden dabei so erstellt, dass sie auf messbaren Daten basieren und keine verzerrende Wirkung haben.

Gerade bei Projekten dieser Größenordnung ist es wichtig, zwischen belegbaren Fakten, Annahmen und persönlichen Einschätzungen zu unterscheiden. Diese Webseite legt daher Wert darauf, Quellen transparent zu machen, Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und Unsicherheiten klar zu benennen. Wo Daten fehlen oder Interpretationsspielraum besteht, wird dies offen kommuniziert.

Die Entscheidungsprozesse rund um den Windpark sind weitgehend abgeschlossen, und ein Bürgerbegehren ist nach aktuellem Stand nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist es, dass die vorhandenen Informationen für alle Interessierten zugänglich und verständlich aufbereitet sind. Diese Seite soll dazu beitragen, eine fundierte individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen – unabhängig von vorgefertigten Positionen oder emotional geprägten Darstellungen.

Jeder Besucher ist eingeladen, sich auf Basis der dargestellten Inhalte selbst ein Bild zu machen.

Ziel ist es, jedem Besucher eine fundierte und eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen.

Was wird hier dargestellt?

Auf dieser Seite finden Sie eine strukturierte Übersicht über Vorteile und mögliche Nachteile der Windenergie sowie konkrete Auswirkungen des geplanten Windparks. Ergänzend werden realitätsnahe Visualisierungen eingesetzt, die auf tatsächlichen Standortdaten basieren.

Vorteile und Nachteile

Die Bewertung von Windkraft umfasst verschiedene Aspekte: Energiegewinnung, Klimaschutz, wirtschaftliche Faktoren sowie mögliche Auswirkungen auf Landschaft und Anwohner. Diese Seite stellt beide Perspektiven gegenüber, ohne Wertung.

Visualisierung der Windräder

Mithilfe präziser 3D-Modelle werden Sichtachsen und Dimensionen realistisch abgebildet. Ziel ist eine möglichst objektive Einschätzung der tatsächlichen Wirkung im Landschaftsbild.

Diese Seite behandelt unter anderem folgende Themen: Windpark Bad Hönningen, Windkraft Bad Hönningen, Auswirkungen von Windenergie auf Landschaft und Anwohner, Schattenwurf von Windrädern, Schallentwicklung von Windkraftanlagen sowie die Sichtbarkeit von Windrädern im realen Umfeld.

Zudem werden Fragen beantwortet wie: Wie sichtbar sind Windräder in Bad Hönningen? Welche Vor- und Nachteile hat Windkraft? Welche Auswirkungen hat ein Windpark auf Natur und Umgebung? Wie realistisch sind Visualisierungen von Windkraftanlagen?